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Rechtliches

Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)

Allgemeine Geschäftsbedingungen der BridgeWise Consulting UG (haftungsbeschränkt) für die Plattform Yostro. Anbieter ist die BridgeWise Consulting UG (haftungsbeschränkt), Alfred-Kästner-Straße 1, 04275 Leipzig, E-Mail: info@yostro.com (nachfolgend „Anbieter") gegenüber ihren Kunden (nachfolgend „Auftraggeber").

Yostro ist eine Geschäftsbezeichnung (Marke und Online-Plattform) der BridgeWise Consulting UG (haftungsbeschränkt) und keine eigenständige juristische Person. Vertragspartner des Auftraggebers ist ausschließlich die BridgeWise Consulting UG (haftungsbeschränkt).

Teil A gilt für jede Leistung. Die Teile B bis D gelten ergänzend für die jeweils bezogene Leistung. Die Anlagen 1 und 2 sind Bestandteil dieser Bedingungen; sie können unabhängig vom übrigen Werk aktualisiert werden und tragen dazu jeweils eine eigene Stand-Angabe.

Teil A

Allgemeiner Teil

Geltungsbereich und Aufbau

A.1.1 Teil A gilt für sämtliche Verträge zwischen dem Anbieter und dem Auftraggeber über Leistungen der Plattform Yostro.

A.1.2 Die Teile B bis D gelten ergänzend, jeweils nur für die dort bezeichnete Leistung: Teil B für die frei zugänglichen Werkzeuge und Inhalte, Teil C für das Abonnement des Wellenkantengurt Designer Pro, Teil D für Vermittlungsleistungen. Bezieht der Auftraggeber mehrere Leistungen, gilt jeder Leistungsteil für die jeweilige Leistung gesondert.

A.1.3 Widersprechen sich Teil A und ein Leistungsteil, geht der Leistungsteil vor.

A.1.4 Abgrenzung. Diese Bedingungen gelten für sämtliche Leistungen, die der Anbieter unter der Geschäftsbezeichnung Yostro erbringt. Für Beratungs- und Projektleistungen, die der Anbieter unter der Geschäftsbezeichnung BridgeWise Consulting erbringt, gelten ausschließlich dessen gesonderte Allgemeine Geschäftsbedingungen. BridgeWise Consulting und Yostro sind Geschäftsbezeichnungen derselben Gesellschaft; Vertragspartner ist in beiden Fällen die BridgeWise Consulting UG (haftungsbeschränkt). Bezieht der Auftraggeber Leistungen aus beiden Bereichen, gelten die Bedingungen jeweils getrennt für die betreffende Leistung. Für die Nutzung digitaler Werkzeuge des Anbieters gelten in jedem Fall die Bedingungen dieses Werks, gleich über welchen Internetauftritt der Zugang erfolgt.

Kundenkreis

A.2.1 Diese Bedingungen gelten ausschließlich gegenüber Unternehmern im Sinne von § 14 BGB. Unternehmer ist jede natürliche oder juristische Person oder rechtsfähige Personengesellschaft, die bei Abschluss eines Rechtsgeschäfts in Ausübung ihrer gewerblichen oder selbständigen beruflichen Tätigkeit handelt.

A.2.2 Der Anbieter schließt keine Verträge mit Verbrauchern im Sinne von § 13 BGB. Das Leistungsangebot richtet sich ausschließlich an gewerbliche Kunden, Selbständige, Freiberufler sowie Unternehmen und Organisationen.

A.2.3 Mit der Registrierung, der Abgabe einer Bestellung und der Nutzung registrierungspflichtiger Leistungen sichert der Auftraggeber zu, dass er den Vertrag in Ausübung seiner gewerblichen oder selbständigen beruflichen Tätigkeit schließt und nicht als Verbraucher handelt. Der Auftraggeber steht für die Richtigkeit dieser Angabe ein.

A.2.4 Sollten in Ausnahmefällen dennoch Verträge mit Verbrauchern zustande kommen, bleiben die insoweit zwingend anwendbaren Verbraucherschutzvorschriften unberührt.

Rangfolge; Bedingungen des Auftraggebers

A.3.1 Bei Widersprüchen gilt folgende Rangfolge: (1) die individuelle schriftliche Vereinbarung zwischen den Parteien, (2) das Angebot oder die Auftragsbestätigung des Anbieters, (3) die Leistungsbeschreibung und die Preisliste in ihrer jeweils bei Vertragsschluss geltenden Fassung, (4) der jeweils einschlägige Leistungsteil dieser Bedingungen, (5) dieser Allgemeine Teil.

A.3.2 Geschäftsbedingungen des Auftraggebers werden nicht Vertragsbestandteil, auch wenn der Anbieter ihnen nicht gesondert widerspricht oder die Leistung in Kenntnis dieser Bedingungen erbringt. Abweichungen bedürfen der ausdrücklichen Zustimmung des Anbieters in Textform.

Vertragsschluss

A.4.1 Die Darstellung der Leistungen auf der Plattform ist ein verbindliches Angebot des Anbieters an Unternehmer, soweit sie eine Bestellmöglichkeit enthält. Der Auftraggeber nimmt das Angebot an, indem er den Bestell- oder Bezahlvorgang abschließt. Der Vertrag kommt mit der Freischaltung des Zugangs, spätestens mit Zugang der Bestätigung des Anbieters in Textform zustande.

A.4.2 Für den unentgeltlichen Testzugang gilt C.2.

A.4.3 Die Pflichten nach § 312i Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 bis 3 und Satz 2 BGB werden abbedungen. Unberührt bleibt die Pflicht des Anbieters, dem Auftraggeber den Abruf und die Speicherung der Vertragsbestimmungen einschließlich dieser Bedingungen in wiedergabefähiger Form zu ermöglichen.

Mitwirkung des Auftraggebers

A.5.1 Der Auftraggeber stellt die zur Leistungserbringung erforderlichen Informationen, Daten und Inhalte vollständig und richtig zur Verfügung. Das gilt insbesondere für Eingaben in die Werkzeuge und Konfiguratoren der Plattform.

A.5.2 Für Verzögerungen, die auf einer verspäteten oder unzureichenden Mitwirkung des Auftraggebers beruhen, ist der Anbieter nicht verantwortlich. A.8 bleibt unberührt.

Vertraulichkeit

A.6.1 Beide Parteien behandeln alle nicht öffentlich zugänglichen Informationen, die ihnen im Zusammenhang mit dem Vertrag zur Kenntnis gelangen, streng vertraulich und machen sie nur den Personen zugänglich, die sie zur Durchführung des Vertrags benötigen und die ihrerseits zur Vertraulichkeit verpflichtet sind. Die Pflicht gilt zeitlich unbegrenzt über die Dauer des Vertrags hinaus.

A.6.2 Als vertrauliche Informationen des Anbieters gelten insbesondere Aufbau, Funktionsweise, Berechnungsverfahren, Parameter, Auslegungsregeln und Katalogdaten der Software sowie nicht veröffentlichte Preis- und Konditionsangaben.

A.6.3 Ausgenommen sind Informationen, die allgemein bekannt sind oder ohne Verstoß gegen diese Pflicht bekannt werden, die der empfangenden Partei bereits vorher rechtmäßig bekannt waren, die sie unabhängig entwickelt hat oder die sie aufgrund Gesetzes, behördlicher oder gerichtlicher Anordnung offenlegen muss; im letzten Fall unterrichtet sie die andere Partei vorab, soweit zulässig.

Datenschutz

A.7.1 Der Anbieter beachtet bei der Durchführung des Vertrags die datenschutzrechtlichen Vorschriften, insbesondere die Datenschutz-Grundverordnung und das Bundesdatenschutzgesetz.

A.7.2 Hinsichtlich der zur Begründung und Durchführung des Vertragsverhältnisses erhobenen Daten ist der Anbieter Verantwortlicher im Sinne von Art. 4 Nr. 7 DSGVO. Einzelheiten zu Zwecken, Rechtsgrundlagen, Empfängern und Speicherdauer ergeben sich aus der Datenschutzerklärung des Anbieters.

A.7.3 Eine Auftragsverarbeitung im Sinne von Art. 28 DSGVO findet nicht statt, da der Anbieter die vom Auftraggeber eingegebenen Auslegungsdaten und die Ergebnisse nicht speichert (C.8). Gibt der Auftraggeber gleichwohl personenbezogene Daten Dritter ein, ist er dafür verantwortlich; für diesen Fall bietet der Anbieter den Abschluss einer Vereinbarung nach Art. 28 DSGVO an.

Haftung und Freistellung

A.8.1 Der Anbieter haftet aus jedem Rechtsgrund uneingeschränkt bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit, bei vorsätzlicher oder fahrlässiger Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit, aufgrund eines Garantieversprechens, soweit diesbezüglich nichts anderes geregelt ist, sowie aufgrund zwingender gesetzlicher Haftung, insbesondere nach dem Produkthaftungsgesetz.

A.8.1a Verletzt der Anbieter fahrlässig eine wesentliche Vertragspflicht, ist die Haftung auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden begrenzt, sofern nicht nach Satz 1 unbeschränkt gehaftet wird. Wesentliche Vertragspflichten sind Pflichten, die der Vertrag dem Anbieter nach seinem Inhalt zur Erreichung des Vertragszwecks auferlegt, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrags überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Auftraggeber regelmäßig vertrauen darf. Im Übrigen ist die Haftung des Anbieters ausgeschlossen.

A.8.2 Die Haftung für Datenverlust ist auf den typischen Aufwand beschränkt, der bei regelmäßiger und gefahrentsprechender Sicherung der Daten durch den Auftraggeber zur Wiederherstellung angefallen wäre.

A.8.3 Für Schäden aus der Verletzung wesentlicher Vertragspflichten, die auf einfacher Fahrlässigkeit beruhen, ist die Haftung des Anbieters je Schadensfall und insgesamt je Vertragsjahr auf das Dreifache des vom Auftraggeber in diesem Vertragsjahr geschuldeten Entgelts begrenzt. Diese Begrenzung gilt nicht in den Fällen von A.8.1 Satz 1.

A.8.4 Die vorstehenden Haftungsregelungen gelten auch für die Haftung des Anbieters für seine Erfüllungsgehilfen und gesetzlichen Vertreter.

A.8.5 Der Auftraggeber stellt den Anbieter von Ansprüchen Dritter einschließlich angemessener Kosten der Rechtsverteidigung frei, die gegen den Anbieter aufgrund von Verstößen des Auftraggebers gegen diese Bedingungen oder gegen geltendes Recht erhoben werden. Der Anbieter unterrichtet den Auftraggeber unverzüglich über solche Ansprüche und stimmt sich mit ihm über die Rechtsverteidigung ab.

Verjährung

Ansprüche des Auftraggebers gegen den Anbieter verjähren in zwölf Monaten ab dem gesetzlichen Verjährungsbeginn. Ausgenommen sind Ansprüche wegen Vorsatzes und grober Fahrlässigkeit, wegen der Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit, aus einer Garantie, aus arglistig verschwiegenen Mängeln sowie nach dem Produkthaftungsgesetz; für diese gelten die gesetzlichen Fristen.

Höhere Gewalt

A.10.1 Ereignisse außerhalb des Einflussbereichs einer Partei – insbesondere Naturereignisse, großflächige Netz- oder Stromausfälle, Ausfälle von Vorleistern, Arbeitskämpfe, behördliche Maßnahmen und Epidemien – befreien die betroffene Partei für die Dauer und im Umfang der Störung von ihren Leistungspflichten. Die betroffene Partei zeigt die Störung unverzüglich an.

A.10.2 Dauert die Störung länger als zwei Monate an, kann jede Partei den Vertrag mit sofortiger Wirkung kündigen. Bereits gezahlte Entgelte für nicht erbrachte Leistungen werden anteilig erstattet.

Änderungen dieser Bedingungen

A.11.1 Der Anbieter ist berechtigt, diese Bedingungen zu ändern, soweit die Änderung durch eine Änderung der Gesetzeslage, der höchstrichterlichen Rechtsprechung, der aufsichtlichen Praxis oder der technischen oder wirtschaftlichen Rahmenbedingungen veranlasst ist und den Auftraggeber nicht unangemessen benachteiligt.

A.11.2 Nicht auf diesem Wege geändert werden die Hauptleistungspflichten der Parteien, die Entgelte und die Vertragslaufzeiten. Für Entgeltanpassungen gilt ausschließlich C.13.5.

A.11.3 Der Anbieter teilt die beabsichtigte Änderung mindestens sechs Wochen vor ihrem Inkrafttreten in Textform mit und weist dabei auf die Frist, auf das Widerspruchsrecht und auf die Folgen eines Ausbleibens des Widerspruchs hin. Widerspricht der Auftraggeber nicht bis zum Inkrafttreten, gilt seine Zustimmung als erteilt. Widerspricht er, treten die Änderungen ihm gegenüber nicht in Kraft; der Anbieter ist in diesem Fall berechtigt, den Vertrag zum nächstmöglichen Termin ordentlich zu kündigen.

Schlussbestimmungen

A.12.1 Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts (CISG).

A.12.2 Ist der Auftraggeber Kaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen oder hat er keinen allgemeinen Gerichtsstand in Deutschland, ist der Sitz des Anbieters Gerichtsstand für sämtliche Streitigkeiten aus diesem Vertragsverhältnis; ausschließliche Gerichtsstände bleiben unberührt. Erfüllungsort ist der Sitz des Anbieters.

A.12.3 Soweit in diesen Bedingungen nicht ausdrücklich Schriftform verlangt wird, genügt für Erklärungen und Vereinbarungen zwischen den Parteien die Textform.

A.12.4 Der Anbieter ist berechtigt, seine Rechte und Pflichten aus dem Vertrag ganz oder teilweise auf ein verbundenes Unternehmen oder auf einen Erwerber des betreffenden Geschäftsbereichs zu übertragen. Er zeigt dies mindestens vier Wochen vorher in Textform an; der Auftraggeber kann den Vertrag in diesem Fall zum Zeitpunkt des Übergangs außerordentlich kündigen. Der Auftraggeber kann Rechte aus dem Vertrag nur mit Zustimmung des Anbieters übertragen; § 354a HGB bleibt unberührt.

A.12.5 Maßgeblich ist die deutsche Fassung dieser Bedingungen. Fassungen in anderen Sprachen dienen der Information.

A.12.6 Sollte eine Bestimmung dieser Bedingungen unwirksam sein oder werden, wird die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen hiervon nicht berührt.

Teil B

Frei zugängliche Werkzeuge und Inhalte

Gegenstand

Der Anbieter stellt auf der Plattform Yostro Werkzeuge – insbesondere Rechner, Konfiguratoren und Visualisierungen – sowie redaktionelle Inhalte ohne Registrierung und unentgeltlich bereit. Ein Vertrag über eine entgeltliche Leistung kommt dadurch nicht zustande.

Ergebnisse der Werkzeuge

Die Werkzeuge liefern unverbindliche Orientierungswerte auf Grundlage der eingegebenen Daten und allgemeiner Annahmen. Sie ersetzen keine fachtechnische Prüfung im Einzelfall. Der Anbieter übernimmt keine Gewähr für die Richtigkeit, Vollständigkeit oder Eignung der Ergebnisse für einen bestimmten Zweck. Die Verantwortung für Auswahl, Auslegung und Einsatz der Produkte verbleibt beim Nutzer.

Verfügbarkeit; Änderung und Einstellung

Unentgeltlich bereitgestellte Werkzeuge und Inhalte werden freibleibend angeboten. Ein Anspruch auf ihre Verfügbarkeit oder auf einen bestimmten Funktionsumfang besteht nicht. Der Anbieter kann sie jederzeit ändern, einschränken oder einstellen.

Speichern von Berechnungen

Angemeldete Nutzer können Berechnungen der frei zugänglichen Werkzeuge freiwillig und unter einem selbst gewählten Namen in ihrem Nutzerkonto ablegen. Die Speicherung erfolgt unentgeltlich und ausschließlich auf ausdrückliche Aktion des Nutzers. Ein Anspruch auf dauerhafte Vorhaltung gespeicherter Berechnungen, auf eine bestimmte Zahl von Einträgen oder auf ein Verfahren zu ihrer Wiederherstellung besteht nicht; B.3 gilt entsprechend. Der Nutzer kann gespeicherte Berechnungen jederzeit selbst löschen; mit der Löschung seines Kontos werden sie ebenfalls gelöscht.

Teil C

Abonnement Wellenkantengurt Designer Pro

Gegenstand

C.1.1 Der Anbieter überlässt dem Auftraggeber die Software „Yostro Wellenkantengurt Designer Pro" für die Dauer des Vertrags zur Nutzung über das Internet und stellt die zugehörige Rechenleistung und Speicherung bereit (Software as a Service).

C.1.2 Der Funktionsumfang, die Bedingungen der Testphase und der Umfang des Supports ergeben sich aus der Leistungsbeschreibung (Anlage 1) in ihrer bei Beginn der jeweiligen Laufzeit geltenden Fassung.

C.1.3 Eine Installation der Software auf Systemen des Auftraggebers und die Überlassung des Quellcodes sind nicht geschuldet.

Testphase

C.2.1 Der Anbieter kann einen unentgeltlichen Testzugang gewähren. Dauer und Kontingent ergeben sich aus der Leistungsbeschreibung.

C.2.2 Je Auftraggeber wird ein Testzugang gewährt. Ein Anspruch auf Gewährung, Wiederholung oder Verlängerung besteht nicht.

C.2.3 Die Testphase endet mit Ablauf der vorgesehenen Dauer, ohne dass es einer Kündigung bedarf. Eine automatische Umwandlung in ein kostenpflichtiges Abonnement findet nicht statt. Ein kostenpflichtiger Vertrag kommt nur durch eine gesonderte Bestellung des Auftraggebers zustande.

C.2.4 Kommt innerhalb von 90 Tagen nach Ende der Testphase kein kostenpflichtiger Vertrag zustande, löscht der Anbieter das Konto und die zugehörigen Daten nach Maßgabe der Datenschutzerklärung.

C.2.5 Für die Testphase gelten C.3 bis C.11 entsprechend. Die Haftung des Anbieters richtet sich nach den gesetzlichen Vorschriften für die unentgeltliche Überlassung; A.8 bleibt unberührt.

Nutzungsrecht

C.3.1 Der Anbieter räumt dem Auftraggeber für die Dauer des Vertrags das nicht ausschließliche, nicht übertragbare und nicht unterlizenzierbare Recht ein, die Software im vereinbarten Umfang über das Internet bestimmungsgemäß zu nutzen.

C.3.2 Dem Auftraggeber ist es untersagt, die Software oder Teile davon zurückzuentwickeln, zu dekompilieren, zu disassemblieren, die zugrunde liegenden Berechnungsverfahren durch systematische Abfragen zu rekonstruieren, Inhalte automatisiert auszulesen oder die Software zur Entwicklung eines konkurrierenden Produkts zu verwenden. Zwingende gesetzliche Befugnisse, insbesondere § 69e UrhG, bleiben unberührt.

C.3.3 Mit Beendigung des Vertrags endet das Nutzungsrecht an der Software. Die Rechte an den erzeugten Ergebnissen nach C.7 bleiben davon unberührt.

Umfang der Unternehmenslizenz

C.4.1 Das Nutzungsrecht gilt für den Auftraggeber als die vertragschließende juristische Person oder Personengesellschaft und für dessen eigene Mitarbeiter. Eine Begrenzung auf eine bestimmte Zahl von Arbeitsplätzen besteht nicht.

C.4.2 Mit dem Auftraggeber verbundene Unternehmen im Sinne der §§ 15 ff. AktG sind nicht eingeschlossen; ihre Einbeziehung bedarf einer gesonderten Vereinbarung.

C.4.3 Die Nutzung der Software zur Erbringung von Auslegungsleistungen als eigenständige entgeltliche Dienstleistung gegenüber Dritten sowie jede Überlassung der Nutzung an Dritte bedürfen einer gesonderten Vereinbarung. Zulässig bleibt die Nutzung im Rahmen eigener Angebote und Projekte des Auftraggebers einschließlich der Weitergabe der erzeugten Ergebnisse an dessen Kunden und Lieferanten.

Nutzerkonten und Zugangsdaten

C.5.1 Zugangsdaten werden personenbezogen vergeben. Der Auftraggeber richtet für jede nutzende Person einen eigenen Zugang ein; die Einrichtung weiterer Zugänge erfolgt im Rahmen von C.4.1 ohne zusätzliches Entgelt.

C.5.2 Der Auftraggeber hält die Zugangsdaten geheim, gibt sie nicht an Dritte weiter und schützt sie vor dem Zugriff Unbefugter. Er zeigt dem Anbieter den Verlust von Zugangsdaten und jeden Verdacht auf missbräuchliche Nutzung unverzüglich an.

C.5.3 Handlungen, die unter einem Zugang des Auftraggebers vorgenommen werden, sind ihm zuzurechnen, bis er die Anzeige nach C.5.2 erstattet hat.

Ergebnisse: Beschaffenheit und Prüfobliegenheit

C.6.1 Die Software liefert Auslegungsvorschläge auf Grundlage der vom Auftraggeber eingegebenen Daten, hinterlegter Katalogdaten und dokumentierter Auslegungsregeln. Sie ersetzt nicht die Prüfung und Freigabe durch eine fachkundige Person.

C.6.2 Der Auftraggeber ist für die Richtigkeit und Vollständigkeit seiner Eingaben verantwortlich. Er hat jedes Ergebnis vor der Verwendung auf Plausibilität und Eignung für den konkreten Anwendungsfall zu prüfen, insbesondere anhand der Angaben des jeweiligen Herstellers und der einschlägigen technischen Regelwerke.

C.6.3 Eine bestimmte Beschaffenheit der Ergebnisse, ihre Eignung für einen bestimmten Zweck oder ihre Übereinstimmung mit den Vorgaben eines bestimmten Herstellers sichert der Anbieter nur zu, soweit dies ausdrücklich und in Textform vereinbart ist.

Rechte an den Ergebnissen

C.7.1 An den mit der Software erzeugten Auslegungsergebnissen und Datenblättern erhält der Auftraggeber ein zeitlich und räumlich unbeschränktes Recht zur Nutzung für eigene geschäftliche Zwecke, einschließlich der Verwendung in Angeboten und der Weitergabe an seine Kunden und Lieferanten. Das Recht besteht auch nach Beendigung des Vertrags fort.

C.7.2 Nicht umfasst ist das Recht, die Ergebnisdarstellungen systematisch zu sammeln, auszuwerten oder Dritten zu dem Zweck zu überlassen, die zugrunde liegenden Berechnungsverfahren zu rekonstruieren oder ein konkurrierendes Produkt zu entwickeln.

C.7.3 Die Rechte des Anbieters an der Software, ihren Darstellungsformen, Katalogdaten und Auslegungsregeln bleiben unberührt.

Keine Speicherung von Auslegungsdaten

C.8.1 Eingaben und Ergebnisse werden nicht dauerhaft gespeichert. Jede Berechnung wird unmittelbar ausgeführt und an den Auftraggeber zurückgegeben.

C.8.2 Eine Archivierung, Wiederherstellung oder nachträgliche Bereitstellung früherer Auslegungen ist nicht geschuldet. Für die Sicherung der erzeugten Datenblätter sorgt der Auftraggeber selbst.

Verfügbarkeit, Wartung und Mängelrechte

C.9.1 Der Anbieter schuldet eine Verfügbarkeit der Software von 99 % im Monatsmittel, gemessen am Übergabepunkt des Rechenzentrums.

C.9.2 Nicht als Ausfallzeit gelten angekündigte Wartungsarbeiten, Störungen außerhalb des Verantwortungsbereichs des Anbieters – insbesondere im Internet, beim Auftraggeber oder bei dessen Zugangsanbieter – sowie Zeiten höherer Gewalt nach A.10. Wartungsarbeiten werden nach Möglichkeit außerhalb der üblichen Geschäftszeiten durchgeführt und mit angemessener Frist angekündigt.

C.9.3 Eine Minderung des Entgelts kann der Auftraggeber nur durch Rückforderung des zu viel gezahlten Betrags geltend machen; ein Einbehalt laufender Zahlungen ist ausgeschlossen.

C.9.4 Die verschuldensunabhängige Haftung des Anbieters für Mängel, die bereits bei Vertragsschluss vorhanden waren (§ 536a Abs. 1 Alt. 1 BGB), ist ausgeschlossen. Die Haftung des Anbieters nach A.8.1 Satz 1 bleibt unberührt.

C.9.5 Der Auftraggeber zeigt Mängel unverzüglich in Textform an und beschreibt sie so genau, dass eine Nachvollziehbarkeit möglich ist.

Weiterentwicklung und Änderungen der Software

C.10.1 Der Anbieter entwickelt die Software fortlaufend weiter und stellt Aktualisierungen ohne gesondertes Entgelt bereit.

C.10.2 Der Anbieter kann den Funktionsumfang ändern, soweit dafür ein sachlicher Grund besteht und der Vertragszweck nicht wesentlich beeinträchtigt wird. Sachliche Gründe sind insbesondere die technische Weiterentwicklung, Änderungen der Datengrundlage oder der Auslegungsregeln, Sicherheitsanforderungen und rechtliche Vorgaben.

C.10.3 Wird der Vertragszweck durch eine Änderung wesentlich beeinträchtigt, kann der Auftraggeber den Vertrag innerhalb von vier Wochen ab Zugang der Mitteilung zum Zeitpunkt des Wirksamwerdens der Änderung außerordentlich kündigen. Vorausbezahlte Entgelte werden anteilig erstattet.

Nutzungsumfang, Missbrauch und Sperrung

C.11.1 Die Zahl der Auslegungen ist im Abonnement nicht begrenzt. Das Nutzungsrecht bezieht sich auf die manuelle, bestimmungsgemäße Nutzung durch Menschen.

C.11.2 Der Anbieter ist berechtigt, technische Maßnahmen gegen automatisierte oder maschinelle Abfragen und gegen eine Nutzung zu ergreifen, die den Betrieb der Plattform erheblich beeinträchtigt.

C.11.3 Der Anbieter kann den Zugang ganz oder teilweise sperren, wenn der Auftraggeber mit einem nicht unerheblichen Teil des Entgelts in Verzug ist und eine Mahnung mit angemessener Fristsetzung erfolglos geblieben ist, oder wenn der Auftraggeber erheblich gegen C.3, C.4 oder C.5 verstößt. Die Sperrung wird vorher angekündigt, außer bei Gefahr im Verzug. Die Pflicht zur Zahlung des Entgelts bleibt während der Sperrung bestehen. Der Anbieter hebt die Sperrung unverzüglich auf, sobald ihr Grund entfallen ist.

Vergütung, Fälligkeit und Zahlung

C.12.1 Es gelten die Preise der bei Vertragsschluss geltenden Preisliste.

C.12.2 Das Entgelt ist für die jeweilige Abrechnungsperiode im Voraus zu Beginn der Periode zur Zahlung fällig. Die Zahlung erfolgt über den vom Anbieter eingesetzten Zahlungsdienstleister mit den dort angebotenen Zahlungsarten.

C.12.3 Umsatzsteuer. Alle Preise sind Nettopreise zuzüglich der jeweils geltenden gesetzlichen Umsatzsteuer. Der Anbieter nimmt derzeit die Kleinunternehmerregelung nach § 19 UStG in Anspruch; Umsatzsteuer wird daher nicht berechnet und in Rechnungen nicht ausgewiesen. Entfallen die Voraussetzungen des § 19 UStG oder verzichtet der Anbieter auf deren Anwendung, tritt zu den vereinbarten Preisen die jeweils geltende gesetzliche Umsatzsteuer hinzu; der Anbieter zeigt dies mit angemessener Frist in Textform an. Die Erhebung der gesetzlichen Umsatzsteuer gilt nicht als Entgeltanpassung im Sinne von C.13.5.

C.12.4 Auftraggeber mit Sitz außerhalb Deutschlands. Bei Auftraggebern mit Sitz in einem anderen Mitgliedstaat der Europäischen Union bestimmt sich der Leistungsort nach dem Sitz des Auftraggebers; die Steuerschuld geht auf den Auftraggeber über (Reverse-Charge-Verfahren). Dies gilt unabhängig von der Anwendung des § 19 UStG im Inland. Der Auftraggeber teilt dem Anbieter hierfür vor Vertragsschluss seine Umsatzsteuer-Identifikationsnummer mit, steht für deren Richtigkeit ein und zeigt Änderungen unverzüglich an. Teilt der Auftraggeber keine gültige Umsatzsteuer-Identifikationsnummer mit, ist der Anbieter berechtigt, die anfallende Steuer nachzuberechnen. Bei Auftraggebern mit Sitz außerhalb der Europäischen Union trägt der Auftraggeber etwaige im Land seines Sitzes anfallende Steuern und Abgaben.

C.12.5 Rechnungen. Der Auftraggeber stimmt der Übermittlung von Rechnungen in elektronischer Form zu und benennt hierfür eine E-Mail-Adresse. Die Rechnungsstellung kann über den Zahlungsdienstleister des Anbieters erfolgen.

C.12.6 Verzug. Bei Zahlungsverzug schuldet der Auftraggeber Verzugszinsen in Höhe von neun Prozentpunkten über dem Basiszinssatz (§ 288 Abs. 2 BGB) sowie die Pauschale nach § 288 Abs. 5 BGB. Kosten fehlgeschlagener Zahlungsversuche, die der Auftraggeber zu vertreten hat, sind zu erstatten. C.11.3 bleibt unberührt.

C.12.7 Aufrechnung und Zurückbehaltung. Ein Recht zur Aufrechnung oder Zurückbehaltung steht dem Auftraggeber nur wegen unbestrittener oder rechtskräftig festgestellter Gegenforderungen zu.

Laufzeit, Verlängerung, Kündigung und Entgeltanpassung

C.13.1 Das Abonnement wird je nach gewähltem Plan mit einer Laufzeit von einem Monat oder von zwölf Monaten geschlossen. Die Laufzeit beginnt mit der Freischaltung des Zugangs.

C.13.2 Das Abonnement verlängert sich jeweils um dieselbe Laufzeit, wenn es nicht bis zum Ende der laufenden Laufzeit gekündigt wird. Eine Kündigungsfrist besteht nicht; die Kündigung kann bis zum letzten Tag der laufenden Laufzeit erklärt werden.

C.13.3 Die Kündigung erfolgt in Textform, zum Beispiel per E-Mail an support@yostro.com; das Kundenkonto verlinkt hierauf. Das Recht beider Parteien zur Kündigung aus wichtigem Grund bleibt unberührt.

C.13.4 Der Zugang bleibt bis zum Ende der bezahlten Laufzeit bestehen. Eine anteilige Rückerstattung für die laufende Laufzeit erfolgt nicht, sofern der Anbieter die vorzeitige Beendigung nicht zu vertreten hat. § 545 BGB findet keine Anwendung.

C.13.5 Entgeltanpassung. Der Anbieter kann das Entgelt jeweils zum Beginn einer neuen Laufzeit anpassen. Er zeigt die Anpassung mindestens sechs Wochen vor Beginn der neuen Laufzeit in Textform an. Der Auftraggeber kann den Vertrag bis zum Wirksamwerden der Anpassung zum Ende der laufenden Laufzeit kündigen; hierauf weist der Anbieter in der Mitteilung hin. Für Auftraggeber, denen der Anbieter im Rahmen des Gründungskunden-Programms (Anlage 2) eine Preisgarantie zugesagt hat, gilt diese Zusage vorrangig.

Beendigung, Datenabruf und Anbieterwechsel

C.14.1 Mit Ende der Laufzeit wird der Zugang gesperrt. Konto- und Rechnungsdaten stellt der Anbieter für 30 Tage nach Vertragsende in einem gängigen, maschinenlesbaren Format zum Abruf bereit und löscht sie anschließend, soweit keine gesetzliche Aufbewahrungspflicht besteht. Auslegungsdaten und Ergebnisse werden nicht gespeichert (C.8) und können daher nicht bereitgestellt werden.

C.14.2 Anbieterwechsel (Verordnung (EU) 2023/2854). Der Auftraggeber kann den Wechsel zu einem anderen Dienst oder die Beendigung des Vertrags jederzeit bis zum Ende der laufenden Laufzeit erklären; eine Kündigungsfrist besteht nicht. Für den Wechsel oder die Beendigung erhebt der Anbieter kein Entgelt. Die vereinbarte Laufzeit nach C.13.1 bleibt unberührt.

C.14.3 Der Anbieter unterstützt den Auftraggeber im zumutbaren Umfang beim Abruf der Daten nach C.14.1.

Teil D

Vermittlung und Produktpartner

Gegenstand

Der Anbieter erbringt Vermittlungsleistungen, einschließlich der Herstellung von Geschäftskontakten und der Unterstützung bei der Anbahnung von Kooperationen oder Vertragsbeziehungen zwischen dem Auftraggeber und Herstellern, Lieferanten oder sonstigen Dritten, insbesondere im Rahmen des Produktpartner-Programms.

Tätigkeitsschuld

D.2.1 Der Anbieter schuldet ausschließlich die Tätigkeit als Vermittler, nicht den Abschluss eines Vertrags oder das Zustandekommen eines bestimmten wirtschaftlichen Erfolgs.

D.2.2 Der Anbieter übernimmt keine Garantie für das Zustandekommen von Verträgen mit Dritten, die Erzielung bestimmter Umsätze, Gewinne oder Einsparungen sowie das Erreichen bestimmter Kennzahlen.

D.2.3 Verträge zwischen dem Auftraggeber und vermittelten Dritten kommen ausschließlich zwischen diesen zustande. Der Anbieter haftet nicht für die Erfüllung solcher Verträge und nicht für die Beschaffenheit der von Dritten gelieferten Waren oder Leistungen.

Vergütung und Arbeitsergebnisse

D.3.1 Die Vergütung wird individualvertraglich vereinbart. Sie ist nach Erbringung der Leistung zu entrichten; ist sie nach Zeitabschnitten bemessen, nach Ablauf der einzelnen Zeitabschnitte (§ 614 BGB). Der Anbieter stellt eine Rechnung; das Entgelt ist innerhalb von 14 Tagen nach Zugang fällig.

D.3.2 An den im Rahmen der Leistungserbringung erstellten Konzepten, Analysen, Dokumentationen und sonstigen Arbeitsergebnissen erhält der Auftraggeber, soweit für den Vertragszweck erforderlich und sofern nichts Abweichendes vereinbart ist, ein einfaches, nicht übertragbares und nicht unterlizenzierbares Nutzungsrecht für eigene geschäftliche Zwecke. Eine weitergehende Nutzung, insbesondere die Weitergabe an Dritte oder die Veröffentlichung, bedarf der vorherigen Zustimmung des Anbieters in Textform.

D.3.3 Der Anbieter bleibt berechtigt, das gewonnene Know-how, Methoden, Erfahrungen, allgemein gehaltene Konzepte und nicht vertrauliche Teile von Arbeitsergebnissen in anonymisierter Form auch für andere Kunden und Projekte zu verwenden.

D.3.4 Der Anbieter ist berechtigt, sich zur Erbringung der Leistungen geeigneter Dritter (Subunternehmer) zu bedienen, sofern dadurch die berechtigten Interessen des Auftraggebers nicht beeinträchtigt werden. Er bleibt alleiniger Vertragspartner des Auftraggebers.

D.3.5 Nach Beendigung des Vertrags gibt der Anbieter alle ihm überlassenen Unterlagen nach Wahl des Auftraggebers zurück oder vernichtet sie; elektronische Daten werden gelöscht. Ausgenommen sind Unterlagen und Daten, für die eine gesetzliche Aufbewahrungspflicht besteht, bis zum Ende der jeweiligen Frist. Ein Zurückbehaltungsrecht daran ist ausgeschlossen.

Anlage 1

Leistungsbeschreibung Wellenkantengurt Designer Pro

Funktionsumfang

Auslegung von Wellenkantengurten: Wellenkanten der Klassen WK, WKS und WKXS von 80 bis 600 mm, T- und TC-Stollen von 75 bis 560 mm, Taschengeometrie nach Platzkriterium, Basisgurt-Empfehlung einschließlich Festigkeitsklasse und Mindest-Trommeldurchmesser, eingebaute Prüfung dokumentierter Auslegungsregeln, einseitiges PDF-Datenblatt je Auslegung, Bedienoberfläche in deutscher und englischer Sprache.

Ausführung

Die Berechnung erfolgt auf Servern des Anbieters in Deutschland. Eingaben und Ergebnisse werden nicht gespeichert.

Testphase

14 Kalendertage ab Bestätigung der Registrierung. Enthalten sind 25 Auslegungen für den gesamten Testzeitraum. Zahlungsdaten sind für die Testphase nicht erforderlich. Je Auftraggeber wird ein Testzugang gewährt.

Abonnement

Unbegrenzte Auslegungen. Eine Lizenz für den Auftraggeber ohne Begrenzung der Arbeitsplätze; weitere Zugänge werden auf Anfrage ohne zusätzliches Entgelt eingerichtet.

Support

Unterstützung per E-Mail an support@yostro.com zu Fragen der Bedienung, in deutscher und englischer Sprache, an Werktagen. Anfragen werden in angemessener Frist bearbeitet. Eine bestimmte Reaktions- oder Wiederherstellungszeit wird nicht zugesagt. Nicht enthalten ist die fachtechnische Beratung zur Auslegung im Einzelfall; sie kann gesondert vereinbart werden.

Systemvoraussetzungen

Aktueller Webbrowser, Internetverbindung. Es ist keine Installation erforderlich.

Anlage 1 – Stand: August 2026

Anlage 2

Bedingungen des Gründungskunden-Programms

Teilnehmerkreis

Das Programm steht den ersten zehn Auftraggebern offen, die ein kostenpflichtiges Abonnement abschließen und die Teilnahme zuvor ausdrücklich erklärt haben. Die Zahl der verfügbaren Plätze wird auf der Bestellseite angezeigt; maßgeblich ist die beim Zahlungsdienstleister hinterlegte Zahl der Einlösungen.

Rabatt

Der Auftraggeber erhält 30 % Nachlass auf das Entgelt der ersten zwölf Monate. Beim Monatsplan wird der Nachlass auf die ersten zwölf Monatsentgelte gewährt, beim Jahresplan auf das erste Jahresentgelt.

Preisgarantie

Für die Dauer des ununterbrochen fortbestehenden Vertragsverhältnisses bleibt das nach Ablauf des ersten Jahres geltende Listenentgelt unverändert. C.13.5 findet auf diese Auftraggeber keine Anwendung. Die Garantie entfällt, wenn das Vertragsverhältnis endet und später neu begründet wird.

Referenz-Gegenleistung

Der Auftraggeber gestattet dem Anbieter, nach etwa drei Monaten tatsächlicher Nutzung sein Unternehmenslogo als Referenz zu verwenden und ein kurzes Zitat zu seiner Erfahrung mit der Software zu veröffentlichen. Jede Veröffentlichung erfolgt erst nach ausdrücklicher Freigabe des Auftraggebers in Textform. Der Auftraggeber kann eine erteilte Freigabe jederzeit mit Wirkung für die Zukunft widerrufen; der Anbieter entfernt die Inhalte dann unverzüglich aus seinen eigenen Medien.

Rechtsfolge bei Verweigerung der Freigabe

Erteilt der Auftraggeber die Freigabe nicht innerhalb von acht Wochen nach Aufforderung oder widerruft er sie, endet der Rabatt mit Beginn der nächsten Abrechnungsperiode. Bereits gewährte Nachlässe werden nicht zurückgefordert. Die Preisgarantie bleibt bestehen.

Übertragbarkeit

Die Teilnahme ist an den Auftraggeber gebunden und nicht übertragbar.

Verhältnis zu den AGB

Im Übrigen gelten die Allgemeinen Geschäftsbedingungen für die Plattform Yostro. Bei Widersprüchen gehen diese Bedingungen vor.

Anlage 2 – Stand: August 2026

Fassung 2.0 – Stand: August 2026

© 2026 Yostro. Auslegung, Fachwissen und Software für Fördertechnik.

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